Ein Bekannter von mir ist von Deutschland aus nach Dänemark gereist und hat dort geheiratet. In sofernIn Deutschland hat er allerdings noch eine minderjährige Tochter für die er unterhaltsverpflichtet ist.Nun meiner Frage:1. Wie wird jetzt der Unterhalt für das in Deutschland lebende Kind berechnet, wenn er jetzt in Dänemark lebt dort verheiratet ist, dort einer geregelten Arbeit nachgeht und durch die Ehefrau ebenfalls 2 Kinder mit in die Ehe bekam?
2. Wie erfolgt die Kommunikation zwischen den Gerichten und ihm?
Ist es richtig dass deutsche Gerichte nicht mit den im Ausland lebenden Deutschen kommunizieren?
Und wenn das zutreffend ist, wie erfolgt dann die Kommunikation (z.B. Zustellung von
Beschlüssen, Gerichtskostenbescheinden, Terminaufforderungen?

