Hallo an alle,
Hier mal kurz meine Situation bevor ich sie vielleicht ausführlich schildere und hoffe auf eine Antwort: Ich bin 44 und habe einen 13 jährigen Sohn zu dem ich 4 Jahre keinen Kontakt hatte , den ich jetzt aber unbedingt wieder aufnehmen möchte. Die Trennung von der KM erfolgte als der Junge 3 Jahre war,danach war regelmäßig bis zum 9 Lebensjahr Kontakt.Dann war 4 Jahre Funkstille inclusive keiner Unterhaltszahlungen, was ich natürlich sehr bereue.
Jetzt möchte ich den Kontakt wieder haben und auch Unterhalt zahlen wenn ich kann. Das erste Treffen fand schon statt und war natürlich nur im Beisein des Kindes von Vorwürfen von seiten der KM geprägt, was ich auch verstehen kann,denn für mein Verhalten gibt es keine Entschuldigung. Also genauer gesagt verstehe ich die Vorwürfe,die sie mir aber VOR dem Kind einfach nicht hätte machen sollen .
Jetzt deutet sich die Sitution so an: Treffen erst mal nur im beisein der KM (was ich ja auch noch verstehen kann)und nur wenn Geld kommt.
Nun meine Frage : Kann das so sein ? Kann die KM das so bestimmen oder hat das Umgangsrecht nichts mit der Unterhaltszahlung zu tun ? Kann ich tasächlich mein Kind nicht sehen wenn ich keinen Unterhalt zahlen kann ?
Ich hoffe mich liest hier jemand und antwortet.
Gruß Momo

