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Umgangsrecht NUR wenn auch Geld fließt ?
 
Geschrieben von Momo am Donnerstag, 25. Februar 2010

Mitglieder stellen sich vor

Hallo an alle,

 

Hier mal kurz meine Situation bevor ich sie vielleicht ausführlich schildere  und hoffe auf eine Antwort: Ich bin 44 und habe einen 13 jährigen Sohn zu dem ich 4 Jahre keinen Kontakt hatte , den ich jetzt aber unbedingt wieder aufnehmen möchte. Die Trennung von der KM erfolgte als der Junge 3 Jahre war,danach war regelmäßig bis zum 9 Lebensjahr Kontakt.Dann war 4 Jahre Funkstille inclusive keiner Unterhaltszahlungen, was ich natürlich sehr bereue.

Jetzt möchte ich den Kontakt wieder haben und auch Unterhalt zahlen wenn ich kann. Das erste Treffen fand schon statt und war natürlich nur im Beisein des Kindes von Vorwürfen von seiten der KM geprägt, was ich auch verstehen kann,denn für mein Verhalten gibt es keine Entschuldigung. Also genauer gesagt verstehe ich die Vorwürfe,die sie mir aber VOR dem Kind einfach nicht hätte machen sollen . 

Jetzt deutet sich die Sitution so an: Treffen erst mal nur im beisein der KM (was ich ja auch noch verstehen kann)und nur wenn Geld kommt.   

Nun meine Frage : Kann das so sein ? Kann die KM das so bestimmen oder hat das Umgangsrecht nichts mit der Unterhaltszahlung zu tun ? Kann ich tasächlich mein Kind nicht sehen wenn ich keinen Unterhalt zahlen kann ?

Ich hoffe mich liest hier jemand und antwortet.

Gruß Momo


Umgangsrecht NUR wenn auch Geld fließt ?

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  1. max_feist schreibt am 28.04.2010 11:10
    Hallo Momo,<br /><br />echt schade, dass sich bislang noch niemand deinem Problem angenommen hat.<br /><br />Leider ist es so, dass die Richter so entscheiden, dass Unterhalt unabhängig vom Umgangsrecht ist.<br />Schließlich kann es ja aus Sicht der entsprechenden Behörden nicht sein, dass ein Vater, dem der Umgang von Seiten der Kindsmutter verweigert wird, keinen Unterhalt mehr bezahlen muss.<br />Um dein Umgangsrecht würde ich einen Prozess eröffnen, da ich denke, dass du, je nach RA, gute Chancen hast, wenn du als Argument nimmst, dass dich die Mutter eingeschüchtert hat.<br />Selbst wenn du verlieren solltest hast du den Vorteil, das du gegenüber deinem Kind später nachweisen kannst, dass du alles versucht hast um den Kontakt herzustellen.<br /><br />Ich hoffe ich konnte dir helfen.
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